Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn ein Geschäft eröffnet wird. Es gibt nur einen Betriebsinhaber.
Diese Rechtsform ist im Allgemeinen sehr gut zum Einstieg geeignet.
Als Einzelunternehmer können man klein anfangen, als sogenannter Kleingewerbetreibender.
Wenn Umsatz, Gewerbeertrag, Betriebsvermögen und Mitarbeiterzahl wachsen, wird man zum „Kaufmann“ und muss sich in das Handelsregister eintragen.
Durch die Handelsrechtsreform kann aber auch ein Kleingewebetreibender sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und muss dann mit dem Zusatz „e.K.“ firmieren. Die Vorteile eines Kleingewerbetreibenden entfallen jedoch (z.B. Gewinnermittlung anhand einer Einnahme-Überschussrechnung)
Vorteile eines Einzelunternehmens
- die einfachste und billigste Form der Unternehmensgründung
- kein Mindeststartkapital nötig
- breiter Entscheidungsspielraum, man hat die volle Kontrolle (dadurch z. B. keine Konflikte mit Partnern)
- hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit
Nachteile eines Einzelunternehmens
- Haftung ohne Haftungsbeschränkung auch mit Privatvermögen
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