In den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes möchten die Eltern möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen. Das sogenannte Elterngeld soll dazu beitragen, dass Eltern in dieser Zeit für ihr Kind da sein können, ohne einen allzu großen Verdienstausfall hinnehmen zu müssen.
Doch wie genau verhält es sich mit dem Elterngeld bei Selbstständigen? Welche Möglichkeiten haben diese, um sich im Falle einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Kindes finanziell abzusichern?
Welchen Anspruch haben Selbstständige beim Elterngeld?
Wenn sich selbstständige Eltern nach der Geburt vorerst um das Kind kümmern möchten, dann haben auch nicht angestellte Personen Anspruch auf Elterngeld. Etwas komplizierter hingegen ist die Erläuterung zur Frage, wie der Anspruch auf das Elterngeld berechnet wird.
Oder konkret formuliert: wie hoch ist das Elterngeld, welches mir zusteht? Und auf welcher Basis wird der genaue Betrag überhaupt berechnet?
Die Spanne des Elterngeldes liegt zwischen 300 und 1.800 €. Die genaue Höhe, die den Eltern zusteht, errechnet sich aus den gewöhnlichen oder durchschnittlichen Nettoeinkünften der selbstständigen Person, die das Elterngeld beantragen möchte.
Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.200 € liegt der Anspruch auf Elterngeld bei 67 % deines Nettoeinkommens. Liegt dein Verdienst im Monat über diese Grenze von 1.200 € sinkt der Anspruch um zwei Prozent auf 65 %.
Doch auch bei der Grundlage, auf dessen dieser Betrag errechnet wird, gibt es Unterschiede zu festangestellten Eltern. Bei festangestellten Eltern berechnet sich die Höhe des Kindergeldes auf der Grundlage des Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate vor der Geburt bzw. des Mutterschutzes.
Bei selbstständigen Eltern gibt es eine Änderung dieses Bemessungszeitraumes. Hier wird zur Berechnung des Elterngeldes das vergangene Kalenderjahr zu Rate gezogen – ganz egal, wann das Kind im Folgejahr geboren wird.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass das Elterngeld bis zu 14 Monate bezogen werden kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Selbstständige die gleichen Rechte und Ansprüche in Bezug auf das Elterngeld haben, wie es auch bei festangestellten Mitarbeitern der Fall ist.
Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige im Überblick:
- Zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat sind möglich
- Bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1.200 € besteht ein Anspruch auf 67 %
- Bei einem Nettoeinkommen von über 1.200 € besteht ein Anspruch auf 65 %
- Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Bezug des Elterngeldes ist bis zu 14 Monate möglich (Unterbrechungen sind möglich)
Wie lässt sich das Elterngeld für Selbstständige optimieren?
Beim Elterngeld gibt es des Weiteren verschiedene Strategien, um die finanzielle Unterstützung für Selbstständige zu maximieren. Je nach persönlichen Begebenheiten lohnt es sich, unterschiedliche Ansätze zu verfolgen, wie auf Elterngeld.de berichtet wird. Hier einige Optionen im Überblick:
- Mindestbetrag fordern
Eine dieser Strategien liegt darin, den Mindestbetrag zu fordern. Diese Strategie macht dann Sinn, wenn der Antragsteller auf Elterngeld 30 Stunde pro Woche in Teilzeit weiterarbeiten muss. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €. Wird er beansprucht, ist es nicht notwendig, einen Nachweis über das Einkommen zu erbringen. So lassen sich die Einkommenseinbußen durch die verringerte Stundenzahl zumindest teilweise auffangen.
- Unterbrechung des Bezuges
Eine weitere Alternative besteht darin, den Bezug des Elterngeldes zum richtigen Zeitpunkt zu unterbrechen. Dies macht vor allem bei Saisonarbeitern im selbstständigen Bereich Sinn. Denn: In den Monaten, in denen kein Elterngeld bezogen wird, werden die Gewinne logischerweise auch nicht verrechnet. Lässt sich bereits im Vorfeld absehen, dass die eigenen Einkünfte nach drei Monaten geringer ausfallen, kann dies geschickt genutzt werden.
- Vollgas geben vor der Geburt
Da die Bemessungsgrundlage bei Selbstständigen das vorherige Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes umfasst, lohnt es sich, in diesem Jahr möglichst hohe Gewinne zu generieren. Denn: Je höher die Gewinne aus diesem Jahr, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Diese Taktik schlägt nur bei entsprechendem „Timing“ durch, da sich eine Schwangerschaft ja nicht zwingend vorhersehen lässt.
In Sonderfällen kann zudem der Bemessungszeitraum geändert werden. Beispielsweise, wenn ein Selbstständiger aufgrund einer Krankheit im Jahr vor der Geburt des Kindes keine hohen Gewinne erzielen konnte.
Dürfen Selbstständige während des Bezuges von Elterngeld arbeiten?
Da das Elterngeld am Ende deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt und zusätzlich auch der Nachwuchs noch versorgt werden will, kommen viele Eltern nicht drumherum nebenbei weiterhin zu arbeiten. Doch ist dies als Selbstständiger ohne Weiteres möglich, ohne den Bezug des Elterngeldes zu gefährden?
Ja, ist es.
Es gilt jedoch ein paar Dinge zu beachten. So muss beispielsweise eine maximale Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche eingehalten werden. Dies sollte auch schriftlich festgehalten werden, da eine Kontrolle seitens der Behörden nicht ungewöhnlich ist.
Das Arbeiten an sich ist auch gar nicht das Problem. Auch, die 30 Stunden einzuhalten oftmals nicht. Viel ausschlaggebender ist, dass das Elterngeld mit den Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit verrechnet wird. Für Selbstständige ist hierbei nur der reine Gewinn ausschlaggebend. Dies bedeutet, dass bei einem zu hohen Gewinn der Fall eintreten kann, dass die Eltern im Nachgang einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen müssen – zumindest in dem Fall, wenn der Gewinn und das Elterngeld in Stumme das gewöhnliche Nettoeinkommen übersteigen.
Einen weiteren Vorteil bietet das sogenannte Elterngeld Plus. Hierbei kann der Bezugszeitraum auf das doppelte verlängert werden, indem die Eltern pro Monat nur den halben Beitrag erhalten.
Fazit – nur geringfügige Unterschiede beim Elterngeld
Grundlegend lässt sich festhalten, dass die Unterschiede zwischen dem Elterngeld für Selbstständige und dem Elterngeld für Angestellte relativ gering sind und oftmals eher im Detail liegen. Die größte Differenz liegt in der Art der Berechnung der Höhe des Anspruchs. Das wichtigste ist aber: Auch selbstständige haben natürlich einen Recht auf Elterngeld und können bis zu 30 Stunden pro Woche nebenher weiterarbeiten. Wer darüber hinaus einige Strategien zur Optimierung nutzt, kann seinen Elterngeld-Bezug entsprechend gestalten und somit das Beste für sich herausholen.
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