Warum angehende Unternehmer an eine Studienplatzklage denken sollten

Studienplatzklage für angehende Unternehmer

Viele Studierende möchten sich nach einem erfolgreichen Studium selbstständig machen. Beispielsweise können gleichgesinnte Studenten und Studentinnen mit einer tollen Idee ein Startup gründen. Voraussetzung ist immer, dass das gewählte Studium abgeschlossen werden kann. Problematisch wird es immer dann, wenn man zum gewählten Studium nicht zugelassen wird. Hiervon hängt dann auch die berufliche Zukunft als Unternehmer ab.

Warum benötigen Unternehmer ein Studium?

Grundsätzlich ist für die Gründung eines Unternehmens kein Studium erforderlich. Maßgeblich ist jedoch die Branche, in der man tätig werden möchte. Wer sich zum Beispiel als Zahnarzt mit einer Zahnarztpraxis selbstständig machen möchte, der benötigt verständlicherweise einen Studienabschluss in der Zahnmedizin. Aber auch niedergelassene Ärzte sind auf ein Studium der Humanmedizin angewiesen. Selbstständige Psychologen verfügen in aller Regel über einen Abschluss eines Studiums der Psychologie. Angehende Rechtsanwälte sind auf den erfolgreichen Abschluss eines Jura-Studiums angewiesen. Für zahlreiche Bereiche lohnt sich ein Bachelor- und / oder Master-Studiengang.

Ohne Studienplatz kein Studium

In heutiger Zeit ist nahezu jeder Studiengang zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Universitäten nur eine begrenzte Anzahl an Studenten und Studentinnen für den gewünschten Studiengang zulassen. Einer der Gründe ist, dass niemand überfüllte Hörsäle oder überlastete Doktoren und Professoren wünscht und die große Schar an Studenten kaum zu bewältigen ist. Für die Betroffenen selbst ist eine solche Zulassung eher ein Glücksspiel. Abhängig vom Ziel eines Studiengangs müssen Studenten und Studentinnen etliche Semester einplanen. Mit einem abgeschlossenen Studium steigen die Chancen auf eine berufliche Karriere deutlich. Der Weg dorthin ist zwar steinig und mühsam, kann sich finanziell aber lohnen. Bei einer Ablehnung zum Studium sind finanzielle Verluste oder gar eine vereitelte Existenzgründung vorprogrammiert. Dies muss nicht sein, sodass man hier an eine Studienklage denken sollte.

Worauf ist bei einer Studienplatzklage zu achten?

Voraussetzung ist, dass man eine Bewerbung auf einen Studienplatz inhaltlich korrekt und fristgerecht bei der gewünschten Universität eingereicht hat. Falls es hier schon zu Fehlern gekommen ist, hat eine Studienplatzklage meist keine Aussicht auf Erfolg. In diesem Fall muss man das nächste Semester abwarten und kann sich dann erneut bewerben. Zunächst kann man den rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid der Universität abwarten. Gegen diesen Bescheid ist ein schriftlicher Widerspruch einzulegen. Beim Verfassen eines Widerspruchs sollte man auf den richtigen Adressaten achten, der in diesem Fall die Universität selbst ist. Einige Experten empfehlen, nicht erst den Ablehnungsbescheid abzuwarten, sondern schon früher tätig zu werden. Auf den Ablauf einer Studienplatzklage soll nachfolgend hingewiesen werden.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Eine Studienplatzklage verläuft in folgender Weise ab:

  • die Zulassungszahlen-Verordnung für die Vergabe von Studienplätzen
  • der Antrag auf die Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der Kapazität
  • das Eilverfahren
  • der außergerichtliche Zulassungsvergleich
  • die Klage
  • die Beschwerde

Die Zulassungsverordnung für die Vergabe von Studienplätzen

Abhängig vom jeweiligen Bundesland wird vom Gesetzgeber jedes Jahr eine Verordnung erlassen, in welcher die Menge an freien Studienplätzen für bestimmt Studienfächer festgesetzt werden. Die Plätze sind also begrenzt, sodass man sich schon bei der Anmeldung beeilen muss, um einen Platz zu bekommen.

Der außerkapazitäre Antrag

Bevor es zu einer Studienklage kommt, müssen Studenten und Studentinnen zu Beginn fristgerecht einen Antrag an die Hochschule stellen, mit welchem das Bedürfnis auf einen Studienplatz außerhalb der festgelegten Kapazität nachgewiesen wird. Ohne einen solchen Antrag weist das Gericht eine Studienklage meist ab.

Das Eilverfahren

Zeitgleich muss man ein gerichtliches Eilverfahren beantragen. Damit wird die vorläufige Zulassung zum gewünschten Studium beantragt. Im Rahmen dieses Antrags entscheidet das Gericht schon im Vorfeld über die endgültige Zulassung zum Studium. Eine endgültige Entscheidung wird vor Gericht zwischen den Beteiligten durch einen Vergleich erzielt. Bei nichtmedizinischen Studiengängen erhält man einen Studienplatz, wenn man sich bereiterklärt, die Kosten für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren selbst zu übernehmen. Bei medizinischen Studiengängen geht es darum, dass alle festgelegten Studienplätze in einem Losverfahren unter allen Antragstellern verlost werden. Gerade im medizinischen Bereich gibt es traditionell immer mehr Studierende als freie Studienplätze. Falls kein Vergleich herbeigeführt werden kann, werden die Studienplätze zunächst vorläufig vergeben und erst im späteren Klageverfahren zugewiesen.

Das außergerichtliche Zulassungsverfahren

Es kann außerhalb des Gerichts zwischen den Beteiligten auch ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich geschlossen werden. Zuvor müssen jedoch wieder der außerkapazitäre Antrag sowie ein Eilantrag gestellt werden. Viele Hochschulen möchten ein gerichtliches Verfahren vermeiden. In diesem Fall wird dem Studenten oder der Studentin dann ein Studienplatz angeboten. Auf diese Weise wird ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden.

Die eigentliche Klage

Nachdem eine Universität beziehungsweise Hochschule aufgrund einer außerkapazitären Bewerbung einen Ablehnungsbescheid erlassen hat, muss man hiergegen Widerspruch erheben. Sollte es kein Widerspruchsverfahren geben, kann man direkt klagen. Wichtig ist, dass man den Ablehnungsbescheid sofort widersprechen muss, damit dieser nicht rechts- und bestandkräftig wird.

Die Beschwerde

Eine Beschwerde ist ein weiteres Rechtsmittel, falls das Gericht in einem Eilverfahren dem Studierenden keinen Studienplatz zugesteht. Das Eilverfahren wird in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten. Die Beschwerde bildet die 2. Instanz und wird vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden. Man hat also nochmals eine Chance auf einen begehrten Studienplatz, obwohl man in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht verloren hat.

Angehende Unternehmer und Unternehmerinnen müssen sich gedulden

In einigen Branchen ist ein abgeschlossenes Studium eine wichtige Voraussetzung für den beruflichen Erfolg. Gerade als selbstständiger Unternehmer kommt man in zeitlichen Verzug, wenn das gewünschte Studium nicht in der gewünschten Zeit absolviert werden kann. Mit einer Studienplatzklage hat man jedoch immer noch die Möglichkeit, einen begehrten Studienplatz zu bekommen. So ist in etwa absehbar, wann man nach abgeschlossenem Studium mit dem eigenen Startup beginnen kann.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*