Zwischenverkauf vorbehalten ist eine
Handelsklausel zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer, die bedeutet, daß der
Verkäufer die Sache so lange an andere Interessenten verkaufen kann, wie der mögliche
Käufer den Antrag nicht angenommen hat. Bis zur Annahme bleibt der Verkäufer demnach
nicht an sein Angebot gebunden.
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