Zollstrafrecht

ist der Sammelbegriff für die
Zollstraftatbestände, deren Verfolgung den Zollbehörden (insbes. Zollfahndungsstellen)
obliegt: Zollhinterziehung (§§ 3 I 2, 370 AO), Bannbruch (§ 372), gewerbsmäßiger usw.
Schmuggel (§ 373), Steuerhehlerei (§ 374) und Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149
StGB, § 369 I Nr. 3 AO). Vgl. Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Steuer- und
Zollfahndung.

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