ist eine Steuer (§ 3 I 2 AO), die als
Einfuhrzoll auf die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet oder als Ausfuhrzoll auf die
Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet erhoben wird. Die geltenden Zolltarife der EU
enthalten ausschließlich Einfuhrzölle.
ist eine Steuer (§ 3 I 2 AO), die als
Einfuhrzoll auf die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet oder als Ausfuhrzoll auf die
Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet erhoben wird. Die geltenden Zolltarife der EU
enthalten ausschließlich Einfuhrzölle.
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