ist die bestimmte Geldsumme, zu deren Zahlung
in der Tratte angewiesen wird oder sich beim Solawechsel der Aussteller verpflichtet (Art.
75 Nr. 2 WG). Die W. ist in in- oder ausländischer Währungseinheit anzugeben (entweder
in Buchstaben oder in Ziffern, Art. 6 WG).
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