Die Vorverhandlung ist eine dem
Vertragsschluss vorausgehende Verhandlung. Sie ist in der Regel nicht bindend, kann aber,
wenn sie zum Abschluss eines Vertrags führt, für dessen Auslegung von Bedeutung sein.
Zudem sind aus dem vorvertraglichen Anbahnungsverhältnis Sorgfaltspflichten abzuleiten,
deren Verletzung zum Ersatz eines entstandenen Schadens führen kann (Verschulden bei
Vertragsverhandlungen).
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