(umweltrechtliches) ist ein Grundsatz des
Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet
werden sollen. Das V. ist in zahlreichen umweltrechtlichen Gesetzen (z.B. Abwasserabgaben,
Abfallrecht) aber keineswegs durchgängig verwirklicht. Für die Umweltpolitik der
Europäischen Gemeinschaften ist es Verfassungsgrundsatz.
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