Vertrauenshaftung

Hierunter versteht man – über die Haftung
für Verschulden beim Vertragsschluss hinaus – die Haftung nicht an einem Vertrag
beteiligter Personen (z.B. Vertreter), die am Zustandekommen oder an der Durchführung des
Vertrags maßgeblich mitwirken und hierdurch beim Vertragspartner das Vertrauen auf die
ordnungsgemäße Erfüllung erwecken, nach vertragsähnlichen Grundsätzen.

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