Schließen Geschäftspartner einen Vertrag,
werden sie versuchen, in diesem alle gegenseitigen Rechte und Pflichten genau
festzuhalten. Oft ist es jedoch unmöglich, in der Geschäftsbeziehung jedes künftige
Ereignis vertraglich zu regeln. Haben die Vertragsparteien einen wichtigen Punkt nicht
berücksichtigt oder ist die Einigung über diesen später nicht mehr feststellbar, ist
der Vertrag, wenn diese Regelungslücke nicht durch gesetzliche Vorschriften geschlossen
werden kann, auszulegen. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht
auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB).
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