Negatives Ergebnis unternehmerischen
Handelns, das i.d.R. in quantitativer Form gemessen wird. In den unterschiedlichen
Erfolgsrechnungen wird er jeweils spezifisch bezeichnet. In der handelsbilanziellen GuV
als Jahresfehlbetrag, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind bzw. im Rahmen
der Gewinnverwendungsrechnung als Bilanzverlust. In der Kostenrechnung als
Betriebsverlust, wenn die Kosten höher als die Leistungen sind, und in der steuerlichen
Einkommensermittlung als negatives Einkommen, wenn die Betriebsausgaben die
Betriebseinnahmen übersteigen.
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