Bescheinigung über den Ursprung einer Ware
beim Export entsprechend Art. 9 der EG-Ursprungs-VO, welche bei der Einfuhr aufgrund
zolltariflicher und außenwirtschaftlicher Vorschriften gefordert wird. In der
Bundesrepublik Deutschland erstellt durch Zollstellen oder Industrie- und Handelskammern
bzw. die Handwerkskammern.
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