= ohne schuldhaftes Zögern; entscheidend ist
also, wo das Gesetz diesen Ausdruck gebraucht, nicht das (objektive) Sofort, sondern die
(subjektive) Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns (§ 121 I BGB)
= ohne schuldhaftes Zögern; entscheidend ist
also, wo das Gesetz diesen Ausdruck gebraucht, nicht das (objektive) Sofort, sondern die
(subjektive) Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns (§ 121 I BGB)
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