Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften, der Bund, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und
Telekom die Gemeindeunfallversicherungsverbände (Ausführungsbehörden für
Unfallversicherung), die Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkasse und die
gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich (Unfallkassen der
Länder; § 114 SGB VII).
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