Umsatzsteuervoranmeldung

Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG)
verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen
Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete
Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums
an das Finanzamt gezahlt werden. Der Voranmeldungszeitraum ist in der Regel das
Kalendervierteljahr. Dies bedeutet, daß der Unternehmer vierteljährlich eine
Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen hat. Macht das Unternehmen entsprechend hohe
Umsätze, verkürzt sich der Voranmeldungszeitraum auf den Kalendermonat.

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