Umsatzkostenverfahren

Verfahren der GuV zur Ermittlung des
Periodenerfolgs. Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen
nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach
Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen
nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren. Bei
Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten
vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit)
ausgewiesen. Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere
Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs. Die weiteren Ertrags- und
Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind
grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch. Das Umsatzkostenverfahren
weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die
Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die
produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach
Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird.
Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden – i.d.R. nur
unternehmensintern möglichen – Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten
besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren
Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der
zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert.
Gem. § 275 HGB ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig,
allerdings muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285
HGB der Personal- und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluss gem. § 314 HGB nur der
Personalaufwand angegeben werden.
Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international weitaus verbreiteter
als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben, während IAS beide
Verfahren zulässt. Für ein Gliederungsschema der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren vgl.
§ 275 HGB.
Ein Abweichen in Ausnahmefällen ist möglich

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