Umsatzerlöse sind Erlöse aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Abgezogen davon werden
Erlösschmälerungen wie Skonti, Rabatte und Boni sowie die Umsatzsteuer. Erlöse aus
Nebengeschäften wie aus dem Betrieb einer Kantine dürfen nicht als Umsatzerlöse
angesetzt werden. Sie gehören nämlich nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des
Unternehmens. Die Umsatzerlöse sind Ausgangspunkt der staffelförmigen GuV
(Gewinn-und-Verlust-Rechnung). In Kontenform erscheinen sie auf der Ertragsseite. Sie sind
zudem wichtiger Anhaltspunkt bei der internen und externen Bewertung der wirtschaftlichen
Unternehmensentwicklung.
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