Vertraglich vereinbarte Ab- bzw. Rückzahlung
einer Schuld. Als Tilgungsformen lassen sich eine einmalige, ratenweise und
unregelmäßige Rückzahlung (z. B. durch Auslosung) unterscheiden. Während bei Darlehen
eine ratenweise Rückzahlung, häufig in der Form einer Annuität (gleichbleibende Summe
aus Zins und Tilgung) vereinbart wird, finden sich bei festverzinslichen Wertpapieren
häufig Formen der Auslosung von Einzelstücken, Serien oder Gruppen, die über den Markt
aus einem Tilgungsfonds vom Unternehmen zurückgekauft werden. Die Durchführung der
Tilgung wird als Tilgungsdienst, die vorherige vertragliche Regelung als Tilgungsplan
bezeichnet.
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