Der Teillieferungsvertrag wird auch
Sukzessivlieferungsvertrag genannt, womit dieser Vertrag zutreffender bezeichnet ist. Denn
Teillieferungsverträge sind einheitliche Kauf- oder Werklieferungsverträge, in denen das
Erbringen von Leistungen in zeitlich aufeinanderfolgenden Raten – im Rahmen eines Vertrags
– vereinbart wird. Der Teillieferungsvertrag ist ein einheitlicher Vertrag mit der
Besonderheit, daß in Teillieferungen geleistet wird, sei es nach der jeweiligen
Fertigstellung von Teilarbeiten (z. B. bei einem mehrbändigen Lexikon), sei es nach
festen Zeitspannen oder dem Bedarf des Abnehmers. Teillieferungsverträge kommen deshalb
insbesondere vor in Gestalt von Ratenlieferungsverträgen und Bezugsverträgen.
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