Technische Regeln. Regeln der Technik

Zahlreiche Gesetze und Verträge nehmen
ausdrücklich auf technische Regeln in der Weise Bezug, daß die Bezug genommenen Regeln
Gesetzes- bzw. Vertragsinhalt werden. Die dabei im einzelnen verwendeten Begriffe haben
unterschiedliche Bedeutung. Allgemein anerkannte Regeln der Technik bezeichnet einen vom
RG in einer Strafsache definierten Mindeststandard, "anerkannte Regeln der
Technik" bzw. "Regeln der Technik" nimmt im wesentlichen aber nicht
ausschließlich auf die durch Normung festgelegten Standards Bezug. Die höchsten
Ansprüche werden mit der Formel "Stand der Technik", bzw. "Stand der
Technik und Wissenschaft" formuliert. Soweit Gesetze oder Verträge auf die Regeln
der Technik verweisen, ergibt sich bei Veränderung der betreffenden Normen das Problem,
ob diese Verweisung als dynamisch zu verstehen ist. Leistungen, die nicht den Regeln der
Technik entsprechen sind in aller Regel auch ohne besondere Vereinbarung mangelhaft.
Dagegen kann selbst bei ausdrücklicher Vereinbarung nicht ohne weiteres davon ausgegangen
werden, daß ihre Einhaltung eine zugesicherte Eigenschaft ist.

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