Stellenausschreibung

Grundsätzlich kann der
Arbeitgeber frei entscheiden, wann und wo bzw. ob er überhaupt eine zu vergebende Stelle
ausschreibt. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Im
Rahmen dessen hat er Anspruch darauf, daß Arbeitsplätze vor ihrer Besetzung innerhalb
des Betriebes ausgeschrieben werden. Dies gilt aber nicht für Stellen von leitenden
Angestellten. Die Ausschreibung hat grundsätzlich geschlechtsneutral zu erfolgen.

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