Unter Startkosten versteht
man diejenigen Kosten, die bei einer Geschäftseröffnung anfallen. Korrekterweise sollten
diese Kosten der Geschäftseröffnung zum erweiterten Umlaufvermögen, oder
Umlaufvermögen II hinzugezählt werden.
Unter Startkosten versteht
man diejenigen Kosten, die bei einer Geschäftseröffnung anfallen. Korrekterweise sollten
diese Kosten der Geschäftseröffnung zum erweiterten Umlaufvermögen, oder
Umlaufvermögen II hinzugezählt werden.
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