ist eine
Schadensversicherung zur Deckung von Schäden, die der Spediteur bei Ausführung des
Speditionsvertrages dem Auftraggeber oder solchen Personen zugefügt hat, denen das
versicherte Interesse z.Z. des schadenverursachenden Ereignisses zugestanden hat. Die S.
umfasst aber nicht solche Schäden, die üblicherweise durch eine Transport- oder
Lagerversicherung gedeckt werden (§ 39 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen).
Die S. wird vom Spediteur von sich aus auf Kosten seines Auftraggebers für jeden
einzelnen Speditionsvertrag abgeschlossen, wenn es der Auftraggeber nicht ausdrücklich
schriftlich untersagt. Sie unterliegt gemäß dem S.schein (SVS) den in der Anlage 1 zu
den ADSp. bezeichneten Bedingungen. Zur Haftung (Freiheit) des Spediteurs
Speditionsvertrag.
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