Summe der Kosten, die für
die Herstellung sowie für den Vertrieb und die Verwaltung in einem Unternehmen anfallen.
Sie werden in der Kostenrechnung im Rahmen der Kostenträgerrechnung durch eine
Zuschlagskalkulation oder Divisionskalkulation ermittelt. Insbesondere für die
Preispolitik (Stückpreis, Preisuntergrenzen) sind die Selbstkosten eine wichtige
Entscheidungsgrundlage.
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