Sachanlagen

Aktiva, die gem. § 266 HGB
zusammen mit den Finanzanlagen und den Immateriellen Vermögensgegenständen als
Anlagevermögen in der Bilanz auszuweisen sind. Dabei ist weiter zu unterteilen in:

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
    fremden Grundstücken;
  • Technische Anlagen und Maschinen;
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und
  • Geleistete Anzahlungen.

Im Gegensatz zu den Finanzanlagen sind die Sachanlagen, soweit deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*