In manchen Fällen hat ein
Arbeitgeber ein Interesse daran, an den Arbeitnehmer gezahltes Geld oder für den
Arbeitnehmer getätigte Aufwendungen zurückfordern zu können, wenn der Mitarbeiter das
Unternehmen verlässt. In der Regel ist eine Rückforderung dabei nur nach entsprechender
Vereinbarung möglich; solche Vereinbarungen werden allgemein Rückzahlungsklauseln
genannt. Rückzahlungsklauseln können nicht unbeschränkt vereinbart werden.
Insbesondere hinsichtlich der Bindungsdauer besteht eine umfangreiche Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts.
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