Richtpreise

sind Preisgrenzen, die von
den Preisbildungsstellen als nach Marktlage und gewissenhafter Preiskalkulation
angemessene Preise bekannt gegeben werden. Sie sind weder Höchst- noch Festpreise. Im
System der gemeinsamen Marktorganisationen der EG sind R. die meist jährlich
festgesetzten Preise, die im Rahmen der jeweils vorgesehenen Regulierungsmittel Grundlage
der zur Marktordnung getroffenen Entscheidungen sind. Nach Ihnen bemisst sich die
Abschöpfung und – soweit vorgesehen – die Intervention. Bei obligatorischer Intervention
ist der R. mit einem verhältnismäßig geringen Abschlag ein garantierter Mindestpreis
(Interventionspreis).

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