Reihengeschäft

Das Reihengeschäft ist ein
feststehender Begriff des Umsatzsteuergesetzes (§ 3 II UStG). Es liegt vor, wenn mehrere
Unternehmer über denselben Gegenstand Lieferungen abschließen und der erste Lieferant
dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht an der Ware verschafft.
Das Reihengeschäft wurde ab 1. Januar 1997 an das EG-Recht angepasst. Damit wurde
die Bestimmung des Lieferorts und des Besteuerungslandes, wenn die Ware
grenzüberschreitend in ein anderes Land gelangt, völlig geändert.

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