Rechnungswesen

System zur zahlenmäßigen,
d. h. mengen- und wertmäßigen Erfassung, Aufbereitung und Darstellung der
wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens (= betriebliches Rechnungswesen) oder einer
Volkswirtschaft (= volkswirtschaftliches Rechnungswesen). Das betriebliche Rechnungswesen
wird dabei in der Regel in vier Funktionsbereiche unterteilt, die je nach Größe des
Unternehmens eigene organisatorische Einheiten (Abteilungen) bilden, d. h.: Buchhaltung
und Jahresabschluss

  • Buchführung
  • Inventar
  • Jahresabschluss
  • Sonderabschlüsse
  • Ertragsteuern
  • Substanzsteuern
  • Verkehrssteuern
  • Auslandssteuern
  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Kostenträger-Stückrechnung
  • Kostenträger-Zeitrechnung
  • Kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung)
  • Investitionsrechnung
  • Finanzwirtschaft (Cash- und Treasury-Management)
  • Finanzplanung
  • Unternehmensplanung
  • Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Aufgabenstellungen und demzufolge auch
    unterschiedliche Rechenelemente (Erfolgsgrößen). Dennoch bestehen zwischen ihnen
    interdependente Beziehungen. Überlagert werden die Funktionsbereiche daher von einem
    Berichtswesen (Betriebswirtschaftliche Statistik), das vor allem auch die Aufgabe hat, die
    interdependenten Zusammenhänge zwischen den Bereichen aufzuzeigen und im Rahmen von
    Management-Informationssystemen an die Entscheidungsträger heranzutragen. Teilweise
    werden die Aufgabenstellungen auch in Form von Projektarbeiten mit Mitarbeitern aus den
    unterschiedlichen Bereichen des Rechnungswesen abgewickelt, z. B. im Rahmen sog. Due
    Diligence Untersuchungen beim Kauf neuer Unternehmen. Zur Zeit werden in vielen
    Unternehmen Maßnahmen zum Reengineering des Rechnungswesens eingeleitet (Lean
    Management), indem versucht wird, das externe Rechnungswesen (insb. Jahresabschluss) und
    das interne Rechnungswesen (insb. Kostenrechnung) im Hinblick auf die Rechen- und
    Ergebnisgrößen möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, d. h. letztlich die externe
    Rechnungslegung stärker an betriebswirtschaftlichen Kriterien (u. a. im Rahmen von
    Überlegungen zur Umstellung auf US-GAAP bzw. IAS) auszurichten.

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