– Schuldnerverzug; laufende
R. Kontokorrent. R.i.S. der Umsatzsteuer ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über
eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig wie diese Urkunde im
Geschäftsverkehr bezeichnet wird, insbesondere Rechnungen, Quittungen, Abrechnungen,
Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Der Leistungsempfänger hat einen Rechtsanspruch auf
eine R. mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (§ 14 I UStG).
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