Entscheidung über die
Höhe des Preises i.R. der betrieblichen Preispolitik. Es lassen sich in der Praxis vor
allem vier Arten der Preisbildung kennzeichnen:
- Kostenorientierte Preisbestimmung: Zugrunde liegt hierbei die Überlegung der
Preiskalkulation auf Selbstkostenbasis zuzüglich eines vom Unternehmen angesetzten
Gewinnzuschlags. Diese Art der Preisbestimmung ist sowohl auf Vollkostenbasis als auch auf
Teilkostenbasis möglich. - Nachfrageorientierte Preisbestimmung: Basis hierfür sind eine Reihe von Preistests, mit
denen die Bereitschaft der Kunden, einen bestimmten Preis zu bezahlen, überprüft werden
soll. Die Preisbestimmung orientiert sich also am Nachfrager. - Konkurrenzorientierte Preisbestimmung: Der Anbieter richtet seine Preisforderung nach
einem sogenannten Preisführer. Hierbei kann es sich um einen dominierenden Preisführer,
d. h. ein Unternehmen, das aufgrund seines hohen Marktanteils einen besonderen Einfluss
besitzt oder um einen barometrischen Preisführer handeln, d. h. ein Unternehmen, dem eine
besondere Marktübersicht zugesprochen wird. Ein Preiskampf wird hierdurch in der Regel
vermieden. - Nutzenorientierte Preisbestimmung: Ausschlaggebend für die Preisforderung des Anbieters
ist der Nutzen des angebotenen Produktes für den Nachfrager. Problematisch ist hierbei
die Ermittlung des Nutzens beim individuellen Kunden.
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