Personalzusatzkosten – auch
Lohnzusatzkosten oder Lohnzusatzaufwand genannt – sind sämtliche Personalkosten eines
Arbeitgebers, die neben dem reinen Arbeitsentgelt anfallen. Dazu gehören im wesentlichen
- die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber,
- die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei
- Urlaub sowie
- die Aufwendungen für Gratifikationen, 13. Monatsgehälter und
- die betriebliche Altersversorgung.
Da ein wesentlicher Teil der Personalzusatzkosten durch Gesetz oder Tarifvertrag
bestimmt wird, ist der Gestaltungsspielraum der Unternehmen für die Senkung der
Personalzusatzkosten gering.
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