Personalleasing

Zeitlich befristete
Arbeitnehmerüberlassung von Dritten (Leasing-Geber), die zunehmend als Instrument der
Personalbeschaffung eingesetzt wird. Die gewerbliche Vermittlung von Leiharbeitnehmern
wird durch das Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und bedarf der Genehmigung durch
die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die detaillierte Regelungen bezüglich der Entlohnung,
Arbeitszeit etc. vorschreiben kann. Das Personal-Leasing hat für den Leasingnehmer die
Vorteile eines kurzfristig einsetzbaren, zeitlich befristeten und preislich fest
kalkulierbaren Personaleinsatzes zum Ausgleich von Kapazitätsschwankungen und zur
Flexibilisierung der Arbeitszeit für das Stammpersonal. Die evtl. negativen Auswirkungen
auf die Motivation des Stammpersonals sind zu beachten.

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