Maßnahmen zur Erhaltung,
Entwicklung und Verbesserung der Arbeitsleistung bzw. des Qualifikationsprofils von
Mitarbeitern zur Abdeckung der im Betrieb an die Mitarbeiter gestellten gegenwärtigen und
künftigen Leistungsanforderungen. Einmal eingestellte Mitarbeiter können evtl. in der
Planung des Personaleinsatzes den Anforderungen nicht mehr entsprechen. Statt einer
Personalfreisetzung und -neueinstellung können durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Leistungsfähigkeit und -anforderungen wieder aufeinander abgestimmt werden. Zur
Personalentwicklung zählt auch die individuelle Aufstiegsplanung (Laufbahnplanung) für
Mitarbeiter aufgrund von Beförderungen, Versetzungen oder Ausscheiden von anderen
Mitarbeitern. Bei der Personalentwicklung kann nach dem Prinzip der Chancengleichheit
(Entwicklungsmaßnahmen für alle, unabhängig vom Leistungspotential), der Privilegierung
(einzelne Mitarbeiter je nach Leistung oder Hierarchieebene), Begabtenförderung (in
Abhängigkeit vom individuellen Entwicklungspotential) oder der Engpassregel (je nach
Entwicklungsbedarf) vorgegangen werden.
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