Personalakte

Unter der Personalakte
werden alle Urkunden und Unterlagen verstanden, die die persönlichen und dienstlichen
Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis stehen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Personalakte zu
führen. Daher gibt es auch keine gesetzlichen oder anders festgelegten Anforderungen an
ihre äußere Form, ihren Inhalt oder ihre Führung. Da dem Arbeitgeber aber
Rechnungslegung und Buchführung vorgeschrieben sind, ist es üblich, in diesem
Zusammenhang auch eine Personalakte anzulegen.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*