Methode zur Ermittlung und
zum Ausweis des Erfolges in der GuV, die nach IAS und US-GAAP bei langfristiger Fertigung
(Fertigungsdauer i.d.R. mehr als ein Jahr), wie z. B. beim Bau von Gebäuden, Brücken,
Schiffen, Satelliten, Kraftwerken etc., zwingend vorgeschrieben ist. Dabei erfolgt eine
Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad. Dieser wird häufig gemäß dem
Verhältnis der angefallenen Aufwendungen zu den geschätzten gesamten Aufwendungen oder
der bereits erbrachten Leistungen (z. B. Arbeitsstunden) zu den gesamten geplanten
Leistungen ermittelt. Entsprechend diesem Verhältnis werden dann die gesamten erwarteten
Umsatzerlöse anteilig in der GuV der einzelnen Perioden erfasst. Wesentliche
Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist nach IAS und US-GAAP, daß die
künftigen Aufwendungen und Erträge verlässlich geschätzt werden können. Hierzu
müssen entsprechende Projektkosten- und Erlösrechnungen vorliegen. Bei einem drohenden
Verlust aus einem Auftrag ist der gesamte erwartete Verlust sofort zu berücksichtigen, es
erfolgt also keine anteilige Verlustrealisierung. Nach herrschender Meinung ist im
deutschen Recht aufgrund des Vorsichtsprinzips die PoC-Methode nicht zulässig.
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