Startseite Lexikon-Einträge P PatentanspruchPatentanspruchist die Beschreibung (Kennzeichnung) dessen, was nach dem Antrag des Anmelders unter Patentschutz gestellt werden soll. Nach dessen Inhalt richtet sich mithin der Inhalt des Patents (§ 14 PatG). Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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