Das Grundrecht der
Freizügigkeit enthält auch das Recht, sich an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes
niederzulassen, Grundeigentum zu erwerben und Gewerbe aller Art zu betreiben. Die N.
besteht aber auch für nichtgewerbliche Berufe, da eine Bedürfnisprüfung grundsätzlich
unzulässig ist (Berufsfreiheit).
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