Kommt der Schuldner mit
einer sogenannten Hauptleistung in Verzug oder hat er sich einer Vertragsverletzung
schuldig gemacht, so kann der vertragstreue Gläubiger dem Schuldner eine den Umständen
nach angemessene Nachfrist setzen, die mit der Erklärung versehen ist, daß er danach die
Abnahme der Leistung verweigere.
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