Fehler und Mängel in Form
von Sach- und Rechtsmängeln treten in vertraglichen Verhältnissen immer wieder zutage.
Hieraus ergibt sich dann die Frage nach den Gewährleistungsrechten. Als Mangel wird
grundsätzlich jede Abweichung der tatsächlichen Gegebenheiten bzw. Verhältnisse vom
Vertragsinhalt bezeichnet. Bei einem Mangel kann es sich sowohl um einen Rechts- als auch
um einen Sachmangel handeln.
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