Lohnpfändung

Die Lohnforderung eines
Arbeitnehmers kann im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. Dafür müssen die
allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen – Titel, Klausel, Zustellung – vorliegen. Dem
Arbeitgeber wird untersagt, an den Arbeitnehmer weiterhin den Lohn auszuzahlen. Der
Arbeitnehmer darf über die Forderung nach Pfändung nicht mehr anderweitig verfügen. Der
Arbeitgeber ist darüber hinaus zur Auskunft verpflichtet. Da dem Arbeitnehmer ein
Existenzminimum verbleiben soll, sind bestimmte Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar.

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