nennt man die auffallend
preisgünstige Herausstellung einiger bestimmter Waren ohne deren besondere Kennzeichnung
(als Sonderangebot o.ä.). Sie ist als unerlaubte Werbung (Irreführung über die
Preisgestaltung des gesamten Sortiments) unzulässig.
nennt man die auffallend
preisgünstige Herausstellung einiger bestimmter Waren ohne deren besondere Kennzeichnung
(als Sonderangebot o.ä.). Sie ist als unerlaubte Werbung (Irreführung über die
Preisgestaltung des gesamten Sortiments) unzulässig.
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