Lieferzeit unverbindlich
ist eine Handelsklausel mit der Vereinbarung, daß der Verkäufer von der vertragsmäßig
rechtzeitigen Lieferung nur befreit ist, wenn sie wegen unvorhergesehener und
unverschuldeter Hindernisse lediglich unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
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