Mit Lieferfrist
(Lieferzeit) wird bei Kauf- und Werkverträgen die Zeit zwischen dem Abschluss des
Vertrags und der Lieferung der Ware oder Erbringung der Werkleistung bezeichnet. Bei
Güterbeförderungsverträgen handelt es sich um die Frist, innerhalb derer die
Beförderung ausgeführt sein muss. Diese Frist richtet sich nach Gesetz, Vertrag oder
Ortsgebrauch (§ 423 HGB). Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haftet der Frachtführer
unter bestimmten Bedingungen.
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