ist das von der
Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für
Handwerker (§§ 28-30 HandwerksO). Die Eintragung hat der Ausbildende unverzüglich nach
Abschluss des Ausbildungs(Lehr)-Vertrages zu beantragen.
ist das von der
Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für
Handwerker (§§ 28-30 HandwerksO). Die Eintragung hat der Ausbildende unverzüglich nach
Abschluss des Ausbildungs(Lehr)-Vertrages zu beantragen.
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