Kreditwürdigkeit

Im Gegensatz zur
rechtlichen Kreditfähigkeit die Möglichkeit, unter persönlichen und sachlichen
Gesichtspunkten einen Kredit zu erhalten. Im Rahmen einer Kreditprüfung wird meist
zwischen persönlicher und wirtschaftlicher bzw. sachlicher Kreditwürdigkeit
unterschieden. Die Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, persönlichen Qualifikation
und bisheriger Zuverlässigkeit ist Teil der persönlichen Kreditwürdigkeit. Zur Prüfung
der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit ist auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Kreditnehmers einzugehen. Dies kann durch eine Analyse vorgelegter Jahresabschlüsse
sowie einer Beurteilung der Unternehmensentwicklung aufgrund vorgelegter Finanzpläne,
strategischer Pläne oder eingereichter Patente und Lizenzen erfolgen. Strittig bei der
Kreditwürdigkeitsprüfung allgemein ist stets die Frage nach der mangelnden
Beurteilungsmöglichkeit künftiger Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Kreditnehmers.
In der Regel kann aus den vergangenen Erfahrungen nur unzureichend eine Vorhersage über
künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen hergeleitet werden.

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