Rechtliche Fähigkeit,
gültige Kreditgeschäfte (Kredit) abzuschließen. Hierzu gehören insbesondere die
Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht von natürlichen Personen im
Auftrag bzw. die Vertretung von juristischen Personen. Im Gegensatz hierzu werden bei der
Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht rechtliche, sondern persönliche und sachliche
Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.
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