Spezielle Form der
Kreditleihe, bei der eine Bank ein anderes Kreditinstitut beauftragt, gemäß § 778 BGB
einem Begünstigten (Debitor) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Kredit zu
gewähren. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen, z. B. Rückzahlung und
Zinszahlung, nicht, so haftet die auftraggebende Bank der kreditauszahlenden Bank analog
einer Bürgschaft. Insbesondere im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung, und hier
insbesondere beim Dokumentenakkreditiv und Dokumenteninkasso, ist diese Art Finanzierung
gebräuchlich.
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