Leihweise Überlassung von
Geld oder Waren an einen Schuldner (Debitor) durch einen Gläubiger (Kreditor). Dabei wird
zwischen den Vertragspartnern regelmäßig der Zeitpunkt der Rückzahlung sowie die
Modalitäten der Zinszahlung im Sinne eines Nutzungsentgeltes für die Kreditgewährung
vereinbart. Etymologisch lässt sich der Begriff von dem lateinischen Wort credere, d. h.
Vertrauen schenken, ableiten. Dieses Vertrauen, bezogen auf die Zahlungswilligkeit und
-fähigkeit des Debitors ist sicherlich Grundvoraussetzung für eine Kreditgewährung.
Darüber hinaus wird ein Kreditgeber meist eine Kreditprüfung, unter anderem eine
Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Schuldners vornehmen, sowie Kreditsicherheiten
verlangen. Hinsichtlich der Laufzeit lassen sich kurz-, mittel- und langfristige Kredite
unterscheiden, die angelehnt an den Ausweis in der Bilanz klassischerweise mit bis zu
einem Jahr, ein bis fünf Jahre und ab fünf Jahre eingeteilt werden. Bezüglich der
Kreditsicherheiten wird häufig von Realkredit (abgesichert durch Realsicherheiten wie z.
B. Pfand, Grundschuld, Hypothek und anderen) und andererseits von Personalkredit
(abgesichert durch Personalsicherheiten wie z. B. Bürgschaft, Garantie und andere)
gesprochen. Bezüglich der Art des Kreditgebers wird zwischen Lieferantenkredit,
Kundenkredit und dem klassischen Bankkredit unterschieden.
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